UfAB 2018: Neuer Leitfaden für die öffentliche IT-Beschaffung
Jetzt ist es endlich so weit: Behörden und öffentlichen Auftraggebern steht mit der vollständig überarbeiteten “Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen” (UfAB 2018) ein aktualisierter Leitfaden für die Durchführung von IT-Beschaffungen zur Seite.
Verfahren für die IT-Beschaffung seitens der öffentlichen Hand richteten sich bisher regelmäßig nach der UfAB VI (Version 1.0) vom 30.04.2015, bedurften aber spätestens seit der Vergaberechtsnovelle im Jahr 2016 einer Anpassung an die neuen Gegebenheiten. In der Konsequenz erfuhr der UfAB-Leitfaden nun eine grundlegende – und insofern willkommene – Überarbeitung in Anlehnung an das neue Vergaberecht im Ober- und Unterschwellenbereich. Doch die zuständige Zentralstelle für IT-Beschaffung (ZIB) des Beschaffungsamts im Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat übernahm hierbei die Federführung und hat mit der UfAB 2018 ganze Arbeit geleistet!
Neues Vergaberecht & mehr Effizienz als Grundlagen der UfAB 2018
Im Mittelpunkt der UfAB 2018 stehen die Verfahren wie beispielsweise die Innovationspartnerschaft, die sich aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Vergabeverordnung (VgV) und der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) in der jeweils aktuellen Fassung ergeben. Zwar finden auch die Besonderheiten aus der Sektorenverordnung (SektVO) und die Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) Erwähnung, sie werden allerdings nicht abschließend dargestellt.
Da die UfAB 2018 als Leitfaden für den IT-Einkauf dient, ist sie zudem stärker an den Erfahrungen aus der Praxis und der einschlägigen Rechtssprechung orientiert. Die bisher gültige UfAB VI vom 30.04.2015 und ihre Vorgängerversionen sollten vor diesem Hintergrund nicht mehr verwendet werden. Schließlich verfolgt auch der neue Leitfaden das übergelagerte Ziel der Vereinheitlichung der Beschaffung im öffentlichen Sektor, um sowohl auf Bieter- als auch auf Auftraggeberseite Aufwände und Kosten zu senken. Passend dazu wartet die UfAB mit praxisnahen Grafiken und Checklisten auf.
Neue Struktur: 3 Phasen der Beschaffung
Die neue UfAB bildet mit ihrer Struktur die folgenden drei Hauptphasen des Beschaffungsablaufs ab:
- Planung der Beschaffung,
- Designder Beschaffung und
- Durchführung des Vergabeverfahrens.
Die UfAB 2018 steht auf www.cio.bund.de zum Download bereit, selbiges gilt für die UfAB 2018 Bewertungsmatrix.
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