Schleswig-Holstein: Neues Vergabegesetz (VGSH) führt UVgO ein
Hinweis: Der ursprüngliche Beitrag vom 29. April 2018 wurde am 11. April 2019 aktualisiert. Das Update befindet sich am Ende des Artikels. Die Politik in Schleswig-Holstein hat im Koalitionsvertrag 2017 eine umfangreiche Neuordnung im Vergaberecht vereinbart und setzt diese jetzt Schritt für Schritt in geltendes Recht um. Ziel ist es, die Vergabeverfahren für den Mittelstand zu...Weiterlesen
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UfAB 2018: Neuer Leitfaden für die öffentliche IT-Beschaffung
Jetzt ist es endlich so weit: Behörden und öffentlichen Auftraggebern steht mit der vollständig überarbeiteten “Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen” (UfAB 2018) ein aktualisierter Leitfaden für die Durchführung von IT-Beschaffungen zur Seite. Verfahren für die IT-Beschaffung seitens der öffentlichen Hand richteten sich bisher regelmäßig nach der UfAB VI...Weiterlesen
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Vergabegesetz-Novelle in Thüringen: Mindestlohn von 9,54 Euro bei öffentlichen Aufträgen
In Zukunft sollen Unternehmen in Thüringen nur noch dann bei öffentlichen Aufträgen berücksichtigt werden, wenn sie ihren Mitarbeitern einen höheren Mindestlohn bezahlen. Vorgesehen ist ein Mindestentgelt von 9,54 Euro in der Stunde. Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) verspricht sich dadurch mehr Gerechtigkeit bei der Bezahlung. Die CDU fürchtet hingegen noch kompliziertere...Weiterlesen
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von Rechtsanwalt Okan Dogan28. Februar 2018 Kategorie: Recht (allgemein), Kategorie: Vergaberecht0 Kommentare
Korruptionswahrnehmungsindex 2017 – Deutschland fällt in der Korruptionsstudie um zwei Plätze zurück
In Deutschland wurde im letzten Jahr der erfolgreiche Kampf gegen Korruption gemäß des jährlich ermittelten Korruptionswahrnehmungsindex (Corruption Perceptions Index, CPI) verschlafen. Nachdem die Bundesrepublik mehrere Jahre in Folge den Platz 10 des Index belegte, ist sie nun auf den zwölften Rang abgerutscht. Doch was ist die Ursache für die schlechtere Platzierung Deutschlands? Was genau...Weiterlesen
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Berlin führt die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) ein
Nun ist es bald auch in Berlin so weit: Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen unterhalb der EU-Schwellenwerte werden nicht mehr die Regelungen der althergebrachten Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A) angewendet, sondern diejenigen der neuen Unterschwellenvergabeordnung (UVgO). Nach Anpassung der erforderlichen Vorschriften soll der erste Abschnitt der VOL/A vollständig...Weiterlesen
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Neue Schwellenwerte nun offiziell: EU-Verordnungen veröffentlicht
Wie kürzlich in unserem Bericht angekündigt, werden die Schwellenwerte für EU-Vergabeverfahren mit Wirkung zum 1. Januar 2018 angepasst. Zum damaligen Zeitpunkt fußten die Informationen allerdings “nur” auf dem Online-Magazin KOMMUNAL. Nun zieht die EU-Kommission nach und gab am 18. Dezember 2017 die entsprechenden EU-Verordnungen bekannt. Die neuen EU-Schwellenwerte 2018 sind...Weiterlesen
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Bayern: Einführung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) zum 01.01.2018
Der 1. Januar 2018 wird nicht nur ein Stichtag für die neuen EU-Schwellenwerte, sondern auch für die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) in Bayern. Am 30. November 2017 wurde im Allgemeinen Ministerialblatt (AllMBl) auf Seite 507 die neue Verwaltungsvorschrift zum öffentlichen Auftragswesen (VVöA) veröffentlicht. Mit dieser fällt auch der Startschuss für die UVgO für staatliche Auftraggeber in...Weiterlesen
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Vergaberecht: Neue EU-Schwellenwerte zum 01.01.2018
“Altes loslassen und Neues empfangen” heißt es zum Jahreswechsel auch im Vergaberecht. Öffentliche Auftraggeber und Bieter müssen ab dem 01. Januar 2018 neue EU-Schwellenwerte zu Grunde legen. Einem Bericht des Online-Magazins KOMMUNAL zufolge wird in den nächsten Tagen eine EU-Verordnung veröffentlicht, die sich der vergaberechtlichen Schwellenwerte annehmen wird. Demnach werden...Weiterlesen
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Nun wollen wir das volle Potenzial der öffentlichen Auftragsvergabe ausschöpfen.
Jyrki Katainen (Vizepäsident für Beschäftigung, Wachstum, Investitionen und Wettbewerbsfähigkeit)
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Saarland: Höherer Mindestlohn für öffentliche Aufträge ab 2017
Im Saarland steigt der Mindestlohn für öffentliche Aufträge ab einem Auftragswert von 25.000 Euro (netto) ab Januar des kommenden Jahres von 8,74 Euro (brutto) die Stunde auf 8,84 Euro. Dies entspricht einer prozentualen Zunahme von rund 1,14 %. Die Übereinkunft über diese Erhöhung nach dem saarländischen Tariftreuegesetz (STTG) gelangt den Mitgliedern der Mindestlohnkommission in ihrer...Weiterlesen
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