Saarland: Höherer Mindestlohn für öffentliche Aufträge ab 2017
Im Saarland steigt der Mindestlohn für öffentliche Aufträge ab einem Auftragswert von 25.000 Euro (netto) ab Januar des kommenden Jahres von 8,74 Euro (brutto) die Stunde auf 8,84 Euro. Dies entspricht einer prozentualen Zunahme von rund 1,14 %. Die Übereinkunft über diese Erhöhung nach dem saarländischen Tariftreuegesetz (STTG) gelangt den Mitgliedern der Mindestlohnkommission in ihrer Sitzung am 4. Juli 2016 unter dem Vorsitz des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr.
“Das ist ein gutes und vernünftiges Ergebnis, das die Partner in der Mindestlohnkommission erzielt haben. Es orientiert sich am gesetzlichen Mindestlohn auf Bundesebene.”
(Arbeitsministerin Rehlinger)
Der vergaberechtliche Mindestlohn im Saarland erhöht sich seit seiner Einführung im März 2013 nunmehr zum zweiten Mal, während bis heute 3.068 öffentliche Aufträge mit einem Gesamtvolumen von 835 Millionen Euro bei der Prüfbehörde STTG des Arbeitsministeriums gemeldet wurden.
Im Übrigen legt die Kommission nahe, die im Gesetz vorgeschriebene jährliche Überprüfung des Vergabemindestlohns auf einen Zweijahresrhythmus anzupassen.
(Bild-)Quellen: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes | pixabay – buqs