Bayern: Einführung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) zum 01.01.2018
Der 1. Januar 2018 wird nicht nur ein Stichtag für die neuen EU-Schwellenwerte, sondern auch für die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) in Bayern.
Am 30. November 2017 wurde im Allgemeinen Ministerialblatt (AllMBl) auf Seite 507 die neue Verwaltungsvorschrift zum öffentlichen Auftragswesen (VVöA) veröffentlicht. Mit dieser fällt auch der Startschuss für die UVgO für staatliche Auftraggeber in Bayern.
Öffentliche Auftraggeber in Bayern haben damit zum 01. Januar 2018 die UVgO bei der Beschaffung von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen anzuwenden.
Nachdem die UVgO bereits seit dem 2. September 2017 für Bundes-Auftraggeber und seit dem 1. Oktober 2017 in Hamburg Wirkung entfaltet, ist die bisher geltende VOL/A (1. Abschnitt) ab dem 01.01.2018 somit auch in Bayern Geschichte!
Die VVöA steht hier zum Abruf bereit.
(10 Bewertung(en) , durchschnittlich: 5,00 von 5)(Bild-)Quelle(n): Auftragsberatungszentrum (ABZ) Bayern; © stux – pixabay.com