Berlin führt die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) ein
Nun ist es bald auch in Berlin so weit: Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen unterhalb der EU-Schwellenwerte werden nicht mehr die Regelungen der althergebrachten Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A) angewendet, sondern diejenigen der neuen Unterschwellenvergabeordnung (UVgO). Nach Anpassung der erforderlichen Vorschriften soll der erste Abschnitt der VOL/A vollständig...Weiterlesen
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