Ein Rechtsgebiet mit zunehmender Bedeutung
Zu den besonderen Schwerpunkten der Beratung von Herrn Dogan zählt das Informationstechnologierecht. Das IT-Recht ist nicht abstrakt gesetzlich definiert, was gewisse Vorteile und Nachteile birgt. Ein unstreitiger Nachteil aus Mandantensicht ist das Bewahren des Überblicks über das IT-rechtliche Normengeflecht. Wie das Energierecht ist nämlich auch das IT-Recht eine Querschnittsmaterie, die sich auf relevante Teilbereiche aller Hauptrechtsgebiete erstreckt.
Das IT-Recht umfasst insbesondere:
- das Vertragsrecht hinsichtlich Informationstechnologien (Hard- und Software, Hosting, Cloud-Dienste etc.) sowie die Gestaltung von EVB-IT-Verträgen, Individualvereinbarungen und AGB,
- die öffentliche Vergabe von Leistungen der Informationstechnologien (Standard-/Individualsoftware, mobile und stationäre Hardware, E-Government-Lösungen) unter Berücksichtigung nationaler und EU-weiter Vergabevorschriften,
- das Recht des im steten Wandel befindlichen elektronischen Geschäftsverkehrs (E-Commerce Recht), einschließlich der Gestaltung von Provider-Verträgen sowie Nutzungsbedingungen,
- zumindest in Teilen das Immaterialgüterrecht im Bereich der Informationstechnologien mit Bezügen zum Kennzeichenrecht / Domainrecht,
- das Recht der Kommunikationsnetze und -dienste, insbesondere das Recht der Telekommunikation und deren Dienste und
- Recht des Datenschutzes (u.a. DSGVO) und der Sicherheit der Informationstechnologien einschließlich Verschlüsselungen und Signaturen sowie deren berufsspezifischer Besonderheiten.
Ihr Ansprechpartner für IT-rechtliche Fragestellungen
Herr Dogan unterstützt Sie dabei, die Gesamtzusammenhänge nicht aus den Augen zu verlieren. Dabei zeichnet vor allem die Verbindung von technischer Expertise mit der Erfahrung aus vielen erfolgreichen Projekten das besondere Know-how von Herrn Dogan aus. Neben der Beratung führt Herr Dogan Ihre Prozesse, sowohl zur Durchsetzung als auch zur Abwehr von Ansprüchen, und falls erforderlich über mehrere Instanzen.
Unverbindliche Kontaktanfrage
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