Umschwung im Energiemarkt
Geld, Zeit und Energie sind knappe Güter. Diese Feststellung ist allerdings nur die halbe Wahrheit, denn Energie ist ein Substitutionsgut, wie es im Buche steht. Diese Erkenntnis ist der Ausgangspunkt der Energiewende: Die Energiewirtschaft sieht sich zunehmend im Fokus der öffentlichen Wahrnehmung. D. h. einer Öffentlichkeit, die sich der Bedeutung stringenter klimapolitischer Ziele gewahr wird. Die Energiewende hängt demnach nicht bloß von Technologien zur Energiegewinnung und -einsparung ab. Vielmehr wird sie durch ein ein rechtliches Geflecht auf europäischer und nationaler Ebene angetrieben. Folgerichtig sind nur wenige Rechtsgebiete einer vergleichbar ausgeprägten technologischen wie rechtlichen Dynamik ausgesetzt wie das Energierecht. Ein aktueller Wegbereiter der Digitalisierung der Energiewende ist beispielsweise der im Jahr 2017 eingeläutete Smart-Meter-Rollout.
Energierecht: Normengeflecht für die Energiewirtschaft
Beim Energierecht handelt es sich im Wesentlichen um das Recht der leitungsgebundenen Energieversorgung mit Strom, Wasser und Fernwärme.
Den Kern des Energierechts bilden das Energiewirtschaftsrecht und unmittelbare Gesetze bzw. Vorschriften der leitungsgebundenen Energieversorgung wie das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG), das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das Messstellenbetribsgesetz (MsbG) und das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG).
Neben dem Energiewirtschaftsrecht besitzt das Energierecht jedoch weitere, sich überschneidende Untergebiete wie das Energieumweltrecht, das Energiekartellrecht, das Energieverbraucherschutzrecht und das Energiesicherheitsrecht. Gemeinsam regeln diese Gebiete die wichtigsten Belange des Energierechts, von der Erzeugung über Handel, Übertragung / Verteilung und Vertrieb bis hin zum Verbrauch. Das gemeinsame höhere Ziel sämtlicher einschlägiger Regelungen ist die nachhaltige, sichere und zuverlässige Energieversorgung von Gewerbe- und Privatkunden.
Ihr Ansprechpartner für energierechtliche Fragestellungen
Als Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt in der energierechtlichen Beratung unterstütze ich Sie gerne u. a. auf folgenden Gebieten:
- Bearbeitung und Verhandlung energierechtlicher Verträge
- Netzangelegenheiten, z.B. Netzzugang, Netzentgelte, Netzregulierung, Vergütungen
- Rechte und Pflichten aus Leitungen wie Grundbuchsicherung, Duldung und Umverlegungsansprüchen
- Vertretung gegenüber Landesregulierungsbehörden und der Bundesnetzagentur
- Sämtliche Themen entlang der Wertschöpfungskette:
- Erzeugung,
- Regulierung des Netzbetriebs,
- Handel und Vertrieb,
- energieumweltrechtlicher Rahmen
- Erneuerbare Energien wie Photovoltaik-, Windkraft- und Power-to-Gas-Anlagen
Smart Meter-Rollout
Unverbindliche Kontaktanfrage
Sie haben Fragen, benötigen weitere Informationen oder möchten einen Termin vereinbaren? Nutzen Sie ganz bequem unser Kontaktformular oder senden Sie uns eine E-Mail an info@dogan.legal.