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Neue Leitfäden zur Ausschreibung von Notebooks und Multifunktionsgeräten

Aktualisierte Vergabeleitfäden “Notebooks produktneutral ausschreiben“ sowie “Multifunktionsgeräte produktneutral ausschreiben“ stehen ab sofort zum Abruf bereit. Update (a.E.): Auch der Leitfaden für Desktop-PCs wurde nunmehr aktualisiert.

Der Bedarf an Notebooks und Multifunktionsgeräten steigt auch bei Ministerien, Behörden und öffentlichen Einrichtungen in Deutschland. Aufgrund vergaberechtlicher Entwicklungen und mit Blick auf den Fortschritt der Technik gibt es nun je einen neuen Leitfaden sowohl für

Beide Überarbeitungen bringen den Anwendern respektive ausschreibenden Stellen Vorteile: so können die Ausschreibungen nun einfacher und schneller erfolgen und im Übrigen die technischen Entwicklungen der letzten Jahre berücksichtigen.

Wirtschaft und Behörden an Erstellung beteiligt

An den Neufassungen der Leifäden waren neben dem Digitalverband Bitkom das Beschaffungsamt des Bundesinnenministerium, das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) sowie die Bundesagentur für Arbeit beteiligt. Was ist überarbeitet worden? In beiden Papieren finden sich diverse Neuerungen: im Leitfaden für die Notbooks werden jetzt zwei Benchmarks empfohlen und ausführlich beschrieben. Dies ist vor allem deshalb wünschenswert, da der alte Leitfaden teilweise auf überholte Benchmarks verwies. Hinzu kommt eine Auflistung von allen relevanten Bewertungskriterien – in der alten Fassung fanden sich nur Mindestanforderungen.

“So können Behörden sicherstellen, dass Ausschreibung und Vergabe sowohl effizient als auch gesetzeskonform erfolgen. […] Viele Beschaffer im Ausland greifen beim Einkauf auf unsere Empfehlungen zurück.”

– Felicia Muffler (Bitkom)

Ganz wichtig: Umwelt- und Gesundheitsschutz sowie IT-Sicherheit werden ausreichend vorgestellt. In der Variante “Multifunktionsgeräte produktneutral ausschreiben” wurden nun die bestehenden Leitfäden für Drucker und Multifunktionsgeräte vereint.

Vergabeleitfäden helfen bei rechtskonformer Ausschreibung

Die beiden neuen Leitfäden Schaffen ein Mehr an Rechtssicherheit und erlauben es somit öffentliche Einkäufern, ihre Prozesse routinierter zu gestalten. Wie inzwischen bekannt, müssen die Vergabeunterlagen bzw. die Leistungsbeschreibung als Kern der Vergabeunterlage grundsätzlich produktneutral verfasst sein, damit ein fairer Wettbewerb unter den Anbietern gewährleistet ist (vgl. § 31 Abs. 6 VgV). Strikt untersagt ist in diesem Zusammenhang das Benennen von Hersteller- oder Produktnamen, da Produkte von Mitbewerbern in aller Regel gleichwertige Produkte anbieten. In der Folge kommt der korrekten Ausformulieren und Strukturieren technischer Kriterien ein besonders hoher Wert zu. Dabei sichern sog. Benchmark-Tools regelmäßig die Vergleichbarkeit der Produkte unterschiedlichster Hersteller und schaffen eine annähernd objektivierte Grundlage zur Definition und Auswertung von Kriterien. Die hier erläuterten und weitere Leitfäden können auf www.ITK-Beschaffung.de heruntergeladen werden und wurden auch schon ins Englische übersetzt.

Update: Aktualisierter Leitfaden zur produktneutralen Ausschreibung von Desktop-PCs

Inzwischen steht auch eine aktualisierte Fassung des Vergabeleitfadens für Desktop-PCs bereit und löst somit die Fassung vom 1. April 2015 ab. Zum Download geht es hier entlang.


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(Bild-)Quellen: ITK-Beschaffung.de; © mohamed_hassan via pixabay

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