Seitdem die DSGVO Wirkung entfaltet, rückt das Thema Abmahnwelle in den Fokus. Aufgrund der hohen Gefahr des Missbrauchs durch Abmahner, schaltet sich jetzt die Politik ein.
Datenschutz ist wichtig und sinnvoll. Schließlich haben Ihre Kunden das gute Recht zu erfahren, inwiefern und ob überhaupt persönliche Daten wie E-Mail Adressen, Telefonnummern und unter Umständen die jeweilige IP-Adresse gespeichert und weiterverarbeitet werden. Haben Sie die richtigen Vorkehrungen bezüglich der DSGVO getroffen?
Das bedeutet die neue Datenschutz-Grundverordnung für Unternehmen
Nach einer Übergangsfrist von 2 Jahren, gelten seit dem 25. Mai 2018 in ganz Europa die neue einheitliche Verordnung in Sachen Datenschutz. Kurz: die DSGVO. Datenschutz wird groß geschrieben und Sie als Betreiber einer Webseite, eines Onlineshops oder dergleichen, müssen gewisse Pflichten Ihren Kunden gegenüber erfüllen. Nicht nur Webseitenbetreiber müssen sich bezüglich der DSGVO umstellen. Auch der Versand von Werbemails via Newsletter und die Verarbeitung von Kundendaten sorgen für Debatten.
Weil bereits am ersten Tag erste Mandatierungen im Hinblick auf Abmahnungen bei vielen Anwälten eingegangen sind, wird eine regelrechte Abmahnwelle befürchtet. Die Sorge vor spezialisierten Kanzleien, Privatpersonen und auch Datenschutzvereinen, die diese neue Situation ausnutzen, um auf großer Spur Konkurrenten wegen vermeintlicher Verstöße gegen die DSGVO abzumahnen, ist daher entsprechend ausgeprägt.
Politik will Missbrauch und eine Abmahnwelle der DSGVO unterbinden
Ein Impressum und eine Datenschutzerklärung sind absolute Pflicht, um die DSGVO wirksam umzusetzen. Diese bilden allerdings nur die Spitze des Eisbergs. Dazu kommen weitere Maßnahmen wie etwa ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30 DSGVO) und technisch-organisatorische Maßnahmen (TOM) zum Schutz der verarbeiteten Daten. Zudem müssen Sie als Betreiber einer Webseite mit externen Anbietern, beispielsweise Analyseprogrammen wie Google Analytics und Ihrem Webhoster, einen Vertrag in Hinsicht auf die Auftragsverarbeitung (AVV) abschließen. Dabei gilt es stets im Auge zu behalten, welche Daten Ihrer Kunden und Besucher zu welchem Zweck, wo, wie lange, wie und durch wen verarbeitet werden.
Eine Abmahnwelle im erwarteten Ausmaß ist derzeit noch nicht eingetreten, kann aber grundsätzlich jederzeit ihren Anfang nehmen. Dämpfend wirkt gegenwärtig noch die ungeklärte Rechtslage: Es ist nämlich umstritten, ob Verstöße gegen die DSGVO überhaupt wettbewerbsrechtlich abmahnbar sind. Am Ende des Tages werden jedoch die zuständigen Gerichte mittel- bis langfristig die Marschrichtung vorgeben. Kurzfristig werden dagegen die besseren Argumente überzeugen müssen.
Die Politik schaltet sich jetzt ein und versucht, die Abmahnpraktiken auf Gesetzesebene zu unterbinden. Schließlich sollen kleine und mittelständige Unternehmen wettbewerbsfähig bleiben. Darüber hinaus sind trotz der Übergangsfrist der DSGVO von immerhin 2 Jahren viele kleine und mittelständige Unternehmen nach wie vor überfordert, die DSGVO-Vorgaben umzusetzen, um einer Abmahnwelle vorzubeugen.
Diese Maßnahmen will die Politik durchsetzen
Hierbei möchten die CDU/CSU-Fraktion und SPD durchgreifen und für ein zügiges Maßnahmenpaket sorgen, allerdings mit entscheidenden Differenzen. Auch Justizministerin Barley sagt jetzt offiziell der missbräuchlichen Abmahnwelle den Kampf an. Teure Abmahnungen der Konkurrenz und das Ausnutzen der neuen DSGVO als Geschäftsmodell für Abmahnungen müssten unterbunden werden. Kleine und mittelständische Unternehmen sowie Webseitenbetreiber und Onlineshops, die die DSGVO im Wesentlichen umsetzen oder diesbezüglich bemüht sind, sollen zukünftig einen wirksamen Schutz vor potenziell drohenden Abmahnwelle erhalten.
„Wir werden professionellen Abmahnern das Wasser abgraben. Dafür brauchen wir eine umfassende Lösung. […] Gerade kleine Unternehmen und Selbständige, aber auch Vereine und Privatpersonen, brauchen einen wirksamen Schutz vor dem Treiben von professionellen Abmahnern.“
– Katarina Barley (SPD)
Erstmals sind sich parteiübergreifend alle politischen Beteiligten einig, dass das Thema Abmahnmissbrauch so schnell wie möglich angegangen werden muss.
Seitens CDU/CSU war ursprünglich beabsichtigt, die DSGVO-Abmahngebühren vorübergehend – d.h. für 12 Monate – auszusetzen und diesbezüglich eine entsprechende Klausel in den Gesetzesentwurf zur sogenannten Musterfeststellungsklage einzufügen. Das “Abmahn-Schutzschild” hätte in diesem Fall bereits ab Juli 2018 seine Wirkung entfalten können. Zudem müsse laut Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) das “Abmahnungswesen” beispielsweise wegen einer fehlerhaften Datenschutzerklärung “deutlich minimiert und zurückgefahren” werden. Auch die Deckelung von Anwaltsgebühren und weitere Kosten infolge fliegender Gerichtsstände sollten laut den Plänen der Unions-Fraktion angepasst werden. Nicht zuletzt die schärfere Kontrolle von Anwälten und Datenschutzvereinen sollte für eine Entlastung der angespannten Situation sorgen.
Diese „Soforthilfe“ für das Problem der missbräuchlichen Abmahnungen fand in der Form jedoch keinen Anklang beim Koalitionspartner SPD.
„Das war mit der SPD in dieser Form aber leider nicht möglich“,
äußerte sich die CDU-Rechtspolitikerin Elisabeth Winkelmeier-Becker hierzu.
„Allerdings sind wir uns in der Koalition einig, uns sehr schnell und umfassend um das Thema Abmahnmissbrauch zu kümmern, so wie im Koalitionsvertrag vereinbart.“
Fazit zur DSGVO-Abmahnwelle
Derzeit ist die DSGVO für sehr viele Unternehmen nur sehr schwierig umsetzbar. Schwammige Formulierungen sorgen dafür, dass trotz einer 2-jährigen Übergangsfrist zahlreiche Firmen immer noch ins Straucheln geraten. Bekanntlich führen viele Wege nach Rom, allerdings ist es erfreulich zu sehen, dass die Koalitionspartner sich im Kern einig sind und ebenso einheitlich einen dringenden Handlungsbedarf sehen. Bis es so weit ist, werden die jeweils zuständigen Gerichte an den richtigen Stellschrauben drehen müssen.
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(Bild-)Quellen: welt.de, heise.de, handelsblatt.com; Photo by rawpixel on Unsplash