In Zukunft sollen Unternehmen in Thüringen nur noch dann bei öffentlichen Aufträgen berücksichtigt werden, wenn sie ihren Mitarbeitern einen höheren Mindestlohn bezahlen. Vorgesehen ist ein Mindestentgelt von 9,54 Euro in der Stunde. Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) verspricht sich dadurch mehr Gerechtigkeit bei der Bezahlung. Die CDU fürchtet hingegen noch kompliziertere Vergabeverfahren und sieht die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen bedroht. Eine endgültige Entscheidung soll im Sommer fallen.
Das thüringische Vergabegesetz (ThürVgG, Link) steht seit langem in der Kritik. Während die Wirtschaft regelmäßig die darin enthaltenen Anforderungen bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen beklagt, fordern die Gewerkschaften höhere Sozialstandards. Jetzt soll das Gesetz geändert werden. Wirtschaftsminister Tiefensee stellte Mitte Februar einen ersten Entwurf vor, der insgesamt zwölf Änderungen enthält. Ein wichtiger Punkt dabei: Ein Unternehmen, das in Thüringen einen öffentlichen Auftrag erhalten will, muss seinen Mitarbeitern mindestens 9,54 Euro in der Stunde bezahlen. Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland beträgt derzeit 8,84 Euro. Betroffen sollen davon aber nur Unternehmen sein, die nicht der Tarifbindung unterliegen. Tiefensee glaubt, dass sich damit der immer noch bestehende Lohnrückstand aufholen lässt und folglich auch dringend benötigte Fachkräfte gebunden werden können. In Thüringen werden jedes Jahr öffentliche Aufträge in dreistelliger Millionenhöhe vergeben.
Kritik seitens der CDU, positive Signale von den Linken
Die CDU-Landtagsfraktion will dem Wirtschaftsminister allem Anschein nach da aber nicht folgen. Sie kritisiert, dass das neue Gesetz zu mehr Bürokratie und weniger Wettbewerbsfähigkeit führe. Ein Mindestentgelt von 9,54 Euro pro Stunde würde nach Ansicht von CDU-Wirtschaftspolitiker Mario Voigt die Vergabeverfahren noch komplizierter machen. Dabei seien bereits in den letzten drei Jahren Investitionen in Höhe einer halben Milliarde Euro nicht abgerufen worden. Die Linke im Landtag begrüßt hingegen die geplante Änderung im Vergabegesetz. Sie könnte dazu führen, so der Wirtschaftspolitiker Dieter Hausold, dass sich wieder mehr Firmen der Tarifbindung unterziehen. Minister Tiefensee wiederum ist überzeugt davon, dass die Gesetzesnovelle Bürokratie abbauen und einem besseren Rechtsschutz möglich mache. Außerdem würden gerade kleine Unternehmen einen leichteren Zugang zu öffentlichen Aufträgen erhalten. Insgesamt sind zwölf Änderungen an dem Gesetz geplant.
Entscheidung im Sommer
Der thüringische Landtag wird voraussichtlich Mitte des Jahres über das neue Gesetz beraten. Zuvor sollen allerdings Kommunal- und Wirtschaftsverbände sowie Sozialpartner und Gewerkschaften zur Novellierung des Vergabegesetzes gehört werden. Geplant seien diese Anhörungen Ende März oder Anfang April, so Minister Tiefensee. Ob es schlussendlich tatsächlich zu einem höheren Mindestlohn kommt, steht demnach noch in den Sternen.
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(Bild-)Quellen: thueringen24.de; © mohamed_hassan, pixabay u. Pixaline, pixabay.