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Neue Schwellenwerte nun offiziell: EU-Verordnungen veröffentlicht

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Wie kürzlich in unserem Bericht angekündigt, werden die Schwellenwerte für EU-Vergabeverfahren mit Wirkung zum 1. Januar 2018 angepasst. Zum damaligen Zeitpunkt fußten die Informationen allerdings “nur” auf dem Online-Magazin KOMMUNAL. Nun zieht die EU-Kommission nach und gab am 18. Dezember 2017 die entsprechenden EU-Verordnungen bekannt. Die neuen EU-Schwellenwerte 2018 sind somit offiziell!

Gemäß der im Agreement on Government Procurement (GPA) festgelegten Berechnungsmethode berechnet die Kommission den Wert dieser Schwellenwerte anhand des durchschnittlichen Tageskurses des Euro, ausgedrückt in sog. “Sonderziehungsrechten” (SZR), während der 24 Monate, die am 31. August enden, der der Neufestsetzung zum 1. Januar vorausgeht. Der so neu festgesetzte Schwellenwert wird, sofern erforderlich, auf volle Tausend Euro abgerundet, um die Einhaltung der geltenden Schwellenwerte zu gewährleisten, die im GPA vorgesehen sind und in SZR ausgedrückt werden. Ferner veröffentlicht die Kommission die neu festgesetzten Schwellenwerte in EUR und ihre Gegenwerte in den nationalen Währungen der Mitgliedstaaten im Amtsblatt der Europäischen Union zu Beginn des Monats November, der auf die Neufestsetzung folgt.

Die neuen EU-Schwellenwerte treten zum 1. Januar 2018 in Kraft. Eines Umsetzungsakts durch den deutschen Gesetzgeber bedarf es aufgrund der in § 106 Absatz 1 GWB vorgesehenen dynamischen Verweisung nicht. Die neuen Schwellenwerte gelten somit ab dem Jahreswechsel unmittelbar für öffentliche Auftraggeber in Deutschland.

Auftragsart bisher neu Anstieg
Liefer- und Dienstleistungsaufträge 209.000 € 221.000 € 5,74 %
Liefer- und Dienstleistungsaufträge
(Sektorenbereich, Verteidigung u. Sicherheit)
418.000 € 443.000 € 5,98 %
Bauaufträge 5.225.000 € 5.548.000 € 6,18 %
Liefer- und Dienstleistungsaufträge
(obere u. oberste Bundesbehörden)
135.000 € 144.000 € 6,67 %

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Die jeweiligen delegierten Verordnungen für die neuen Schwellenwerte der

erreichen Sie über die obigen Links.

Übrigens: Auch die Schwellenwerte ab 2020 stehen nunmehr fest.
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(Bild-)Quelle: EUR-Lex; © pressmaster – de.depositphotos.com

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