“Altes loslassen und Neues empfangen” heißt es zum Jahreswechsel auch im Vergaberecht. Öffentliche Auftraggeber und Bieter müssen ab dem 01. Januar 2018 neue EU-Schwellenwerte zu Grunde legen.
Einem Bericht des Online-Magazins KOMMUNAL zufolge wird in den nächsten Tagen eine EU-Verordnung veröffentlicht, die sich der vergaberechtlichen Schwellenwerte annehmen wird. Demnach werden die neuen Stellenwerte im Verhältnis zu den aktuellen Werten eine immanente Anhebung darstellen.
Die derzeitigen und neuen Schwellenwerte ergeben sich aus der folgenden Übersicht.
Auftragsart | bisher | neu | Anstieg |
---|---|---|---|
Liefer- und Dienstleistungsaufträge | 209.000 € | 221.000 € | 5,74 % |
Liefer- und Dienstleistungsaufträge (Sektorenbereich, Verteidigung u. Sicherheit) |
418.000 € | 443.000 € | 5,98 % |
Bauaufträge | 5.225.000 € | 5.548.000 € | 6,18 % |
Liefer- und Dienstleistungsaufträge (obere u. oberste Bundesbehörden) |
135.000 € | 144.000 € | 6,67 % |
br>
Eines Umsetzungsakts durch den deutschen Gesetzgeber bedarf es aufgrund der in § 106 Absatz 1 GWB vorgesehenen dynamischen Verweisung nicht. Die neuen Schwellenwerte gelten somit ab dem Jahreswechsel unmittelbar für öffentliche Auftraggeber in Deutschland.
Passend hierzu:
Neue Schwellenwerte nun offiziell: EU-Verordnungen veröffentlicht
(Bild-)Quelle: KOMMUNAL; © pressmaster – de.depositphotos.com