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EU-Kommission: effiziente und professionelle Auftragsvergabe

Die jüngste Novellierung der Vergaberichtlinien und der einschlägigen Vergabegesetze der EU-Mitgliedstaaten waren bloß erste Ansätze dahingehend, die öffentliche Auftragsvergabe zu modernisieren. Die EU-Kommission hat sich allem Anschein nach auf die Fahnen geschrieben, diesen Prozess zu forcieren. Grundgedanke dieses Ansinnens ist die Steigerung der Attraktivität des europäischen Wirtschaftsraums. Das heißt: mehr Anreize für Investitionen in der EU zu schaffen und den Binnenmarkt zu stärken.

Und um ebendies zu erreichen, hat die Europäische Kommission am 03.10.2017 eine charmante Initiative vorgestellt. Zielt sie doch darauf ab, die vergaberechtliche Praxis in Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen zu bringen. Kurz gesagt: die Initiative soll die Auftragsvergabe effizienter und nachhaltiger gestalten. Im Übrigen sollen digitale Technologien umfassend genutzt und Verfahren vereinfacht und beschleunigt werden.

Die besagte Initiative hat vier Schwerpunkte:

  1. Identifizierung von Schwerpunktbereichen für die Verbesserung An die Mitgliedstaaten wird die Aufforderung gerichtet, einen strategischen und aus den nachfolgenden sechs Bereichen bestehenden Ansatz für die Vergabepraxis zu entwickeln:
    • systematischere Einbeziehung innovativer, „grüner“ und sozialer Kriterien bei der Vergabe öffentlicher Aufträge;
    • Professionalisierung öffentlicher Käufer;
    • Verbesserung des Zugangs von KMU zu den Märkten für öffentliche Aufträge in der EU und von Unternehmen aus EU-Mitgliedstaaten in Drittländern;
    • mehr Transparenz, Kohärenz und bessere Datenqualität der öffentlichen Auftragsvergabe;
    • Digitalisierung der Vergabeverfahren;
    • mehr Zusammenarbeit zwischen den öffentlichen Auftraggebern in der EU.
  2. Freiwillige Ex-ante-Bewertung großer Infrastrukturvorhaben (Link) – Wenn das Projektmanagement zwingende rechtliche Vorgaben nicht berücksichtigt, können umfangreiche Projekte von Beginn an falsch laufen. Die Kommission wird einen Informationsdienst für die Beantwortung spezifischer Fragen in einem frühen Stadium gründen, die Projekte mit einem geschätzten Auftragswert von mehr als EUR 250 Mio. betreffen. Bei Projekten, deren geschätzter Gesamtwert EUR 500 Mio. überschreitet oder die für den jeweiligen Mitgliedstaat von großer Bedeutung sind, können die zuständigen Behörden die Kommission außerdem ersuchen, den gesamten Vergabeplan auf seine Vereinbarkeit mit den EU-Vergabevorschriften hin zu überprüfen. In der Praxis dürfte diese Initiative auf großen Zuspruch stoßen, da sie Unsicherheiten und das Risiko von Verzögerungen und rechtlichen Problemen maßgeblich verringert kann. Dies erfolgt auf freiwilliger Basis, die Empfehlungen der Kommission sind nicht verbindlich und die Informationen werden streng vertraulich behandelt.
  3. Empfehlung zur Professionalisierung öffentlicher Käufer (Link) – Die Kommission empfiehlt den Mitgliedstaaten, Maßnahmen zu ergreifen, mit denen gewährleistet wird, dass die öffentlichen Käufer den vergaberechtlichen Vorgaben genügen und Steuergelder tatsächlich wirtschaftlich einsetzen. Dies setze auf Seiten der Einkäufer die entsprechenden unternehmerischen Fähigkeiten, technisches Wissen und Verständnis über die jeweiligen Abläufe voraus. Die Kommission wird den Austausch bewährter Verfahren und innovativer Ansätze erleichtern.
  4. Konsultation zur Förderung von Innovationen durch die öffentliche Auftragsvergabe – Schließlich startet die Kommission eine gezielte Konsultation zur Sammlung von Feedback der beteiligten Akteure über Möglichkeiten zur Förderung der Innovation durch die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen. Die Konsultation läuft bis zum 31. Dezember und wird in künftige Leitlinien für Behörden einfließen. Sie beleuchtet Fragen wie die Festlegung einer Strategie für Innovation, die organisatorische Unterstützung für eine innovationsfördernde öffentliche Auftragsvergabe oder aber die Nutzung innovationsfreundlicher Werkzeuge für das öffentliche Auftragswesen.

Im Gegensatz zu diversen anderen Initiativen auf Bundes- oder EU-Ebene erweckt die Initiative für effiziente und professionelle Auftragsvergabe einen zielführenden Eindruck. Schließlich adressiert sie tatsächliche Probleme der Beschaffungsstellen öffentlicher Auftraggeber und definiert nicht nur Ziele, sondern auch konkrete Umsetzungsvorschläge.


(Bild-)Quellen: Europäische Kommission; moritz320 – pixabay.com

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